Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, so